Keine Akteneinsicht bei Umfangsverfahren?

Sonntag, 28. Februar 2010 - 13:11 | Keine Kommentare »

Antwort einer Staatsanwaltschaft auf meine Akteneinsichtsbitte:

Das hiesige Verfahren ist ein Umfangsverfahren. Die Akten können daher nicht überlassen werden.

Es ist immer wieder interessant zu sehen, wie die grundlegenden Rechte eines Beschuldigten und seines Verteidigers von den Strafverfolgungsbehörden mit Füßen getreten werden. Die Aussage, die dahinter steckt, lässt sich im Grunde wie folgt zusammenfassen: Hat man genug Vorwürfe gegen einen Beschuldigten (=Umfangsverfahren), können die Rechte (=Akteneinsicht) einfach beschnitten werden.

Mal schauen, was die übergeordnete Behörde dazu sagt.

Start des Internetangebots

Samstag, 27. Februar 2010 - 15:00 | Keine Kommentare »

Sehr geehrte Mandanten,
liebe Leser,

am heutigen Tag habe ich meine Kanzlei-Homepage und mein Weblog in die Freiheit des Internets entlassen.

Auf diesen Seiten werden Sie zukünftig aktuelle Informationen zu mir und meiner Arbeit, aber auch zu aktuellen Entwicklungen in den von mir betreuten Rechtsgebieten sowie zu allgemein interessanten Themen finden.

Derzeit ist das Angebot ausschließlich in deutscher Sprache verfügbar. Ich arbeite mit Hochdruck an der Übersetzung der Seite in die englische Sprache, wollte aber mit der Veröffentlichung der deutschen Seiten nicht mehr länger warten. Ich werde Sie informieren, sobald die Seiten auch in englischer Sprache verfügbar sind.

Ich freue mich, wenn Sie mich ab und an besuchen! Viel Spaß!

Ihr
Oliver C. Jung